Reit- und Fahrverein Nordwalde e.V.

Hallenordnung

Stand: März 2026

Sauberkeit, Ordnung und Aussehen der Stallungen, Reitanlagen und Aufenthaltsräume sind die Visitenkarte unseres Vereins und müssen das Anliegen jedes einzelnen Mitgliedes sein.

  1. Reitbetrieb

Um einen reibungslosen Ablauf des Reitbetriebes zu gewährleisten, ist folgendes unbedingt zu beachten:

a.) Wird die Halle von max. 3 Reitern benutzt, darf nur 1 Pferd nebenher longiert werden. Bei 5 Reitern ist das zusätzliche Longieren untersagt. 2 Pferde fürfen nur zur gleichen Zeit longiert werden, wenn kein weiteres Pferd i der Bahn ist.

b.) Das Longieren der Pferde ist nur mit Trense oder Kappzaum erlaubt. Das Longieren der Pferde ist nur in der kleinen Reithalle erlaubt. Das Freilaufen und Freispringen lassen ist nur in der kleinen Reithalle unter Aufsicht erlaubt.

c.) Die Reitbahn ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum, d.h. während des Reitens dürfen sich Außenstehende (auch“ Cavaletti- Sitzer“) nicht in der Reitbahn aufhalten

d.) Sind mehrere Reiter in der Bahn, so dass ein rechtzeitiges Ausweichen nicht immer möglich ist, sollten alle Reiter nur auf einer Hand bleiben. Einer der Reiter – es braucht nicht unbedingt der „Dienstälteste“ zu sein – kündigt von Zeit zu Zeit „bitte Handwechsel“ an.

e.) Während des Reitbetriebes ist das Betreten der Reitbahn verboten.

f.) Beim Betreten oder Verlassen der Reitbahn ist laut hörbar „Tür frei“ zu melden.

g.) Nach Verlassen der Reitbahn, ist jeder Reiter verpflichtet, direkt die Pferdeäpfel einzusammeln.

h.) Aus Sicherheitsgründen ist es verpflichtend, bei jedem Betreten oder Verlassen der Reitbahn die Steigbügel überzuschlagen. Das Pferd muss beim Betreten und Verlassen grundsätzlich geführt werden.

i.) Das Tragen der Reitkappe ist für jeden Reiter – egal, ob jung oder alt- Pflicht.

j.) Die Benutzung der Reitanlage ist nur Mitgliedern des Reit-und Fahrvereins Nordwalde e.V. gestattet. Desweiteren muss eine gültige Bescheinigung „Nutzung der Vereinsanlagen“ für PFerd und Reiter, Fahrer, Longierer und Voltigierer vorliegen.
(Unbefugten ist die Benutzung nur nach Absprache mit dem Vorstand erlaubt.)
Mitglieder unter 18 Jahren dürfen nur ein Pferd aus dem Stall holen und/oder bewegen, wenn eine Begleitperson über 18 Jahren dabei ist.

  1. Hallendienst/ Wartungsarbeiten

Jeder Stallbesitzer ist verpflichtet, bei Heu- und Strohlieferungen mitzuhelfen. Die Einteilung für diesen Dienst erfolgt gesondert.

  1. Stallordnung

Jeder Stallbesitzer ist für den in Anspruch genommenen Stall verantwortlich.

    a.) Der Stall muss vom Stallbenutzer sauber gehalten werden.

    b.) Mindestens alle 2 Monate müssen die Stallfenster geputzt, sowie die Spinnweben entfernt werden.

    c.) Termine zum Ausmisten werden rechtzeitig mündlich und in den WhatsApp Gruppen bekannt gegeben. Bei Verhinderung ist eine gleichwertige Arbeitskraft als Ersatz zu besorgen.

    Werden die Ställe von den jeweiligen Benutzern nicht sauber gehalten, wird für diese ein besonderer Putztag festgesetzt.

    1. Stallgasse
      a.) Jeder, der die Stallgasse benutzt, ist verpflichtet, diese stets sauber zu verlassen – sowohl vor, als auch nach dem Reiten. Dieses gilt nicht nur für Einzelreiter, sondern ist unbedingt auch beim Abteilungsreiten zu beachten.

      b.) Das Anbinden der Pferde soll nur auf der großen Stallgasse (in der großen Reithalle) an den Anbindevorrichtungen erfolgen. Vor den Boxen sollen keine Pferde angebunden oder geputzt werden. Ausnahme ist lediglich das Pferd „Ronny“.

      c.) Die Abspritzbox ist nur zum Abspritzen der Pferde zu benutzen.

      d.) Das Aufsitzen auf das Pferd ist nur in der Reitbahn erlaubt.

      e.) Beim Verlassen der Reitbahn müssen die Hufe ausgekratzt werden.

      f.) Es dürfen keine offenen Futtersäcke oder -schüsseln auf der Stallgasse oder der Sattelkammer gelagert werden.

    1. Licht

    Jeder Hallenbenutzer ist für das Löschen des Lichtes in und an der Reitanlage verantwortlich.

    1. Verlassen der Reitanlage

    Jedes Mitglied hat beim Verlassen der Reitanlage darauf zu achten, dass diese ordnungsgemäß abgeschlossen wird. (Rechtzeitig Absprachen treffen mit den Schlüsselbesitzern die vor Ort sind)

    7.  Sonstiges

    a.) Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. In Clubräumen gilt grundsätzliches Hundeverbot.

    b.) Absolutes Rauchverbot gilt in geschlossenen Räumen wie Stübchen, Küche und WC-Anlagen. In der großen Reithalle und auf dem Außengelände ist das Rauchen erlaubt unter Benutzung der Aschenbecher, welche täglich nach der Benutzung in den dafür vorgesehenen Ascheneimer zu entleeren sind (dieses gilt auch für draußen!). Herumliegende Zigarttenreste (z.B. Kippen) bedingen den Verlust des Versicherungsschutzes ! In der kleinen Reithalle ist das Rauchen, wegen der erhöhten Brandgefahr, verboten.

    c.) Die Pferdehalter haften für Schäden jeglicher Art in der gesamten Reitanlage. Schäden sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die Nutzung der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr.

    d.) Der Aufenthaltsraum, die Küche un die Toiletten sind in einem ordentlichen aufgeräumten und sauberen Zustand zu verlassen. Die Türen sind geschlossen zu halten.

    e.) Die Stallgasse, der Waschplatz, die Sattelkammer, die Anhängerparkplätze, die Hallen sowie die Vorplätze sind unbedingt sauber zu halten !

    f.) Alle Einstaller, Anlagennutzer und aktive Mitlieder sind dazu verpflichtet, bei Arbeitseinsätzen bzw. zu den Sportveranstaltungen durch persönlichen Einsatz (oder eines Vertreters) den Verein zu unterstützen.

    g.) Der Paddock muss nach jeder Benutzung abgeäppelt werden. Die eingesammelten Pferdeäppel sind fachgerecht in der dafür vorgesehen Schubkarre auf der Stallgasse zu bringen. Auf keinen Fall dürfen die Pferdeäppel wild in der Natur entsorgt werden. Die vollen Schubkarren sind in dem Container draußen zu entleeren. Der Mist sollte möglichst weit nach hinten in den Container gefahren bzw. geschüppt werden.

    h.) Sonstigen Anordnungen (lt. Satzung geregelt) des Vorstandes ist Folge zu leisten bzw. werden durch Aushang am „Schwarzen Brett“ und in den WhatsApp Gruppen bekannt gegeben.

     

    Nordwalde 01.03.2026                                                   Der Vorstand des RuF Nordwalde