Reit- und Fahrverein Nordwalde e.V.

Hallenordnung

Stand: Januar 2013

Sauberkeit, Ordnung und Aussehen der Stallungen, Reitanlagen und Aufenthaltsräume sind die Visitenkarte unseres Vereins und müssen das Anliegen jedes einzelnen Mitgliedes sein.

  1. Reitbetrieb

Um einen reibungslosen Ablauf des Reitbetriebes zu gewährleisten, ist folgendes unbedingt zu beachten:

Wird die Halle von max. 3 Reitern benutzt, darf nur 1 Pferd nebenher longiert werden. 2 Pferde dürfen nicht zur gleichen Zeit longiert werden.

Bei 5 Reitern ist das zusätzliche Longieren untersagt.

  • Das Longieren der Pferde ist nur mit Trense erlaubt.
  • Die Reitbahn ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum, d.h. während des Reitens dürfen sich Außenstehende (auch“ Cavaletti- Sitzer“) nicht in der Reitbahn aufhalten.
  • Sind mehrere Reiter in der Bahn, so dass ein rechtzeitiges Ausweichen nicht immer möglich ist, sollten alle Reiter nur auf einer Hand bleiben. Einer der Reiter – es braucht nicht unbedingt der „Dienstälteste“ zu sein – kündigt von Zeit zu Zeit „bitte Handwechsel“ an.
  • Während des Reitbetriebes ist das Betreten der Reitbahn verboten.
  • Beim Betreten oder Verlassen der Reitbahn ist laut hörbar „Tür frei“ zu melden.
  • Nach Verlassen der Reitbahn, ist jeder Reiter verpflichtet, direkt die Pferdeäpfel einzusammeln.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es verpflichtend, bei jedem Betreten oder Verlassen der Reitbahn die Steigbügel überzuschlagen. Das Pferd muss beim Betreten und Verlassen grundsätzlich geführt werden.
  • Das Tragen der Reitkappe ist für jeden Reiter – egal, ob jung oder alt- Pflicht.
  1. Hallendienst/ Wartungsarbeiten

Die Aufgaben des Hallendienstes werden für die neue Reithalle angepasst, wenn die Ausmaße nach Bezug der neuen Halle bekannt sind.

  1. Futterbeschaffung

Jeder Stallbesitzer ist verpflichtet, bei Heu- und Strohlieferungen mitzuhelfen. Die Einteilung für diesen Dienst erfolgt gesondert.

  1. Stallordnung

Jeder Stallbesitzer ist für den in Anspruch genommenen Stall verantwortlich.

  • Der Stall muss vom Stallbenutzer selbst ausgemistet werden. Wird ein Stall für längere Zeit nicht genutzt, so muss dieser Innerhalb von 14 Tagen sauber (d.h. ausgemistet, Fenster geputzt etc.) verlassen werden, ansonsten wird ein zusätzliches Strafgeld in Höhe von 100 € einbehalten.
  • Mindestens alle 2 Monate müssen die Stallfenster geputzt, sowie Spinnenweben entfernt werden.
  • Termine zum Ausmisten werden rechtzeitig am schwarzen Brett bekannt gegeben. Bei Verhinderung ist eine gleichwertige Arbeitskraft als Ersatz zu besorgen.

Werden die Ställe von den jeweiligen Benutzern nicht sauber gehalten, wird für diese ein besonderer Putztag festgesetzt.

  1. Stallgasse
  • Jeder, der die Stallgasse benutzt, ist verpflichtet, diese stets sauber zu verlassen – sowohl vor, als auch nach dem Reiten. Dieses gilt nicht nur für Einzelreiter, sondern ist unbedingt auch beim Abteilungsreiten zu beachten.
  • Die Abspritzbox ist nur zum Abspritzen der Pferde zu benutzen.
  • Beim Verlassen der Reitbahn müssen die Hufe ausgekratzt werden.
  1. Licht

Jeder Hallenbenutzer ist für das Löschen des Lichtes in und an der Reitanlage verantwortlich.

  1. Verlassen der Reitanlage

Jedes Mitglied hat beim Verlassen der Reitanlage darauf zu achten, dass diese ordnungsgemäß abgeschlossen wird. (Rechtzeitig Absprachen treffen mit den Schlüsselbesitzern die vor Ort sind)

8.  Sonstiges

a.) Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. In Clubräumen gilt grundsätzliches Hundeverbot.

b.) Im Clubraum gilt absolutes Rauchverbot.

 

Nordwalde 01.01.2013                                                   Der Vorstand des RuF Nordwalde